Checkliste
Wiederzulassung
Neuzulassung
Fahrzeugbrief
Fahrzeugschein
Farbkopie vom Personal Ausweis
eVB-Nummer
Sepa Lastschrift( auf der Website)
Vollmacht(auf der Website)
TÜV (erforderlich)
COC-Papier(Datenblatt d. Herstellers)
SEPA-Lastschriftmandat
Farbkopie vom Personal Ausweis
eVB-Nummer
Fahrzeugschein(wenn vorhanden)
Wenn das Fahrzeug bereits angemeldet war und nun erneut angemeldet wird, handelt es sich um eine Wiederzulassung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug wieder auf den selben Halter oder einen anderen Halter zugelassen wird.
Eine Neuzulassung wird auch Erstzulassung genannt. Hierbei handelt es sich um die erste Zulassung eines Neuwagens.
Prinzipiell ist es erforderlich, dass jedes Fahrzeug und jeder Anhänger, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden sollen, eine Zulassung erhalten. Dieser Prozess wird allgemein als Anmeldung bezeichnet und erfolgt bei der jeweils zuständigen Zulassungsbehörde. Im Rahmen dieses Vorgangs wird dem Fahrzeug ein offizielles Kennzeichen mit einer eindeutigen Kennzeichenkombination zugewiesen.
Es existieren verschiedene Zulassungsarten, die jeweils für spezifische Zwecke gelten. Unabhängig von der Art der Zulassung handelt es sich jedoch stets um die formale Anmeldung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers.
Saisonkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen
Eine Saisonzulassung ist eine normale Zulassung. Hier wird das KFZ allerdings nur für einen gewissen Zeitraum zugelassen. Dies bietet sich an für bestimmte PKWs wie Cabrios oder auch für Motorräder und Wohnmobile. Innerhalb der ausgewählten Saison ist das Fahrzeug jährlich im öffentlichen Straßenverkehr angemeldet und kann entsprechend genutzt werden. Des Weiteren fallen auch nur für diesen Zeitraum Steuern an. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nur auf privatem Gelände stehen und betrieben werden. Die nötigen Dokumente gleichen denen der Neu- oder Widerzulassung
Fahrzeugschein(Kopie reicht)
Ausweis/Passport(muss original sein)
Diese Angaben variieren je nach Zulassungsstelle
Wir geben ihnen gerne Auskunft über die für Sie zuständige Zulassungsstell
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